Abschlagszahlung
Einmalige Teilzahlung bei freiwilligem Teilverzicht eines Gläubigers, welche durch (Kredit4you)Verhandlungen erwirkt wurden. Bei fristgerechter Zahlung erlischt die Zahlungsverpflichtung vom Restbetrag und ein allfälliger Exekutionstitel verliert seine Gültigkeit.
Abstattungskredit
Einmal ausnützbarer Kredit,welcher in Raten zurückbezahlt wird; Überzahlungen mindern die Schuld und können nicht wieder behoben werden.
Annuität
Gleichbleibende periodische Zahlungen, mit denen ein Kredit zurückbezahlt wird. Eine Annuität setzt sich aus Zins und Tilgung zusammen.
Antizipativ
Eine Form der Zinsberechnung, bei welcher die Zinsen von dem am Anfang einer Zinsperiode aushaftenden Restschuld im Vorhinein berechnet werden
Außenstand
ist jener Betrag, der zur Zahlung fällig ist.
Ausfallsbürgschaft
Der Bürge verpflichtet sich, die offenen Schulden beim Gläubiger zu bezahlen, sofern der Hauptschuldner seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Bei der Ausfallsbürgschaft muss der Gläubiger (Bank) bei Zahlungsverzug/Zahlungsunfähigkeit zuerst Exekution in das gesamte Vermögen des Hauptschuldners führen. Erst wenn dieses zur Deckung der Forderung nicht ausreicht, kann bezüglich des verbleibenden Restes auf den Ausfallsbürgen gegriffen werden. Die Bürgschaft kann zeitlich oder betragsmäßig begrenzt werden.
Bankgarantie
Mit einer Bankgarantie übernimmt die Bank die Verpflichtung den Betrag für den sie die Garantie übernommen hat, zu bezahlen, wenn der Verpflichtete selbst nicht bezahlen kann. Die Bank räumt dann über den bezahlten Betrag einen Kredit ein bzw. bucht den Betrag vom Konto des Kunden ab.
Blankokredit
Kredit, der ohne Sicherheiten (z.B. Hypothek, Wertpapiere) gewährt wird.
Bonität
umfasst die Kreditwürdigkeit (Vergangenheit) und die Kreditfähigkeit (Zukunft) eines Kunden.
Kreditwürdigkeit: es werden bisherige Kredite, die Regelmäßigkeit der Rückzahlungen, Kontobewegungen etc. geprüft.
Kreditfähigkeit: Einkommen, Belastung durch zukünftige Kreditrate für den Haushalt Beruf, Arbeitgeber, etc.
Darlehen
Ausgeliehene Geldsumme, Kredit. Rechtsgeschäft, durch das der Gläubiger dem Schuldner in der Regel Geld aber auch andere Sachen in dessen Eigentum mit der Vereinbarung überträgt, dass zu einem bestimmten Termin derselbe Betrag (oder dieselbe Menge gleicher Art) - meistens mit Zinsen - zurückzugeben ist.
Darlehensbedingungen
Die Darlehensbedingungen regeln insbesondere die Höhe des Zinssatzes und des Auszahlungsbetrages, die Zeit der Zinsbindung, die Art und Höhe der Tilgung und die Art der Tilgungsverrechnung.
Darlehenszinsen
Der Gläubiger stellt einen bestimmten Geldbetrag zur Verfügung. Dafür verlangt er eine Entlohnung, die Darlehenszinsen. Je nachdem was mit dem Gläubiger vereinbart wurde, zahlt man die Zinsen monatlich, vierteljährlich, jährlich oder einmalig.
Dekursiv
Eine Form der Zinsberechnung, bei der die Zinsen von dem am Ende einer Zinsperiode aushaftenden Schuldrest im nachhinein berechnet werden.
Dispositionskredit
Rahmenkredit oder Kontoüberziehungsrahmen. Bis zu einer ausgemachten Höhe mehrfach und wiederkehrender ausnutzbarer Kredit.